ERBRECHT FINANZIERUNG
Kontaktieren Sie uns – Ihre kostenlose Erstberatung ohne Risiko
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
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Haben Sie Ansprüche im Erbrecht, die Sie durchsetzen möchten?
Dann machen Sie es wie viele unserer Mandant*innen:
Setzen Sie Ihre Pflichtteilsansprüche durch und erhalten Sie Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen – ohne Kostenrisiko.
Wir als erfahrener Prozessfinanzierer übernehmen alle anfallenden Kosten, sodass Sie sich auf Ihre Ansprüche konzentrieren können. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche als auch bei der fairen Aufteilung und Klärung von Erbschaften.
Vorteile der Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung im Erbrecht: So funktioniert’s
Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche im Erbrecht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen. So funktioniert unser Prozessfinanzierungsangebot:
Starke Partner an Ihrer Seite

Kooperationsanwälte
Unser gemeinsamer Erfolg hängt immer von der Qualität der rechtlichen Vertretung ab. Demzufolge haben wir die selben Interesse wie Sie: eine bestmögliche rechtliche Betreuung für die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzung, oder Ihrer weiteren rechtlichen Anliegen. Unsere Partneranwälte (Rechtsanwälte/innen aus dem gesamten Bundesgebiet & Fachanwälte/innen für Erbrecht) sind allesamt erfahren und hochspezialisiert. Ebenfalls hat eine Partnerkanzlei von uns einen Richter a.D. in ihren Reihen. Somit können wir Ihren Anspruch nicht nur aus anwaltlicher, sondern aus aus richterlicher Sicht bewerten lassen. Demzufolge stehen uns im Zweifelsfall mehrere Meinungen aus unterschiedlichen Perspektiven zur Verfügung.
Unsere Kooperationsanwälte
Faqs
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und die Prozessfinanzierung. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, ein besseres Verständnis der Prozesse und Möglichkeiten zu bekommen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird in Geld ausgezahlt und richtet sich gegen die Erben, die im Testament benannt sind.
Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat.
Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sind im Gesetz abschließend geregelt und müssen im Testament ausführlich beschrieben werden.
Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, ermitteln Sie zunächst den Nachlasswert, melden Ihren Anspruch schriftlich bei den Erben an und fordern ein Nachlassverzeichnis. Falls notwendig, verhandeln Sie mit den Erben oder setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch.
Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig zahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Prozessfinanzierung ist eine Vereinbarung, bei der ein Dritter (der Prozessfinanzierer) die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags, falls der Prozess erfolgreich ist. Dadurch tragen die Kläger kein finanzielles Risiko.
Die Prozessfinanzierung deckt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten.
Um eine Prozessfinanzierung zu beantragen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. Nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten wird eine Finanzierungsvereinbarung getroffen.
Prozessfinanzierung steht in der Regel allen Personen zur Verfügung, die berechtigte Ansprüche haben und diese nicht aus eigenen Mitteln durchsetzen können.
Der Anteil für den Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall variiert je nach Vereinbarung und Komplexität des Falls. In der Regel liegt dieser Anteil zwischen 20% und 40% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart und hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falls ab. Diese Beteiligung wird im Vorfeld klar definiert, sodass Sie genau wissen, welche Kosten im Erfolgsfall auf Sie zukommen.
Wenn sie vor Gericht unterliegen, so haben sie keinen erbrechtlichen Anspruch. Das Kostenrisiko, das sie als verlierende Partei tragen müsste, wird aufgrund des Prozessfinanzierungsvertrages auf den Prozessfinanzierer übertragen. Dieser trägt alle Kosten – ihnen bleiben jegliche Kosten ersprart
Ja, die Prozessfinanzierung kann auch genutzt werden, wenn Sie im Ausland leben, solange der Erbfall in Deutschland anhängig ist und deutsche Gerichte zuständig sind.


