
ERBRECHT FINANZIERUNG
Kontaktieren Sie uns – Ihre kostenlose Erstberatung ohne Risiko
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Haben Sie Ansprüche im Erbrecht, die Sie durchsetzen möchten?
Viele Menschen verzichten auf ihre berechtigten Erbrechtsansprüche – nicht weil sie kein Recht haben, sondern weil sie glauben, es nicht durchsetzen zu können. Wir ändern das.
„Ein Anwalt ist zu teuer – das kann ich mir nicht leisten.“ Genau deshalb übernehmen wir als Prozessfinanzierer alle anfallenden Kosten – Anwalts- und Verfahrenskosten inklusive. Sie zahlen nichts. Unsere Provision fällt ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss an.
„Das ist alles so kompliziert – ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.“ Das müssen Sie auch nicht. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos, erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten verständlich und begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss.
„Kommt mein Fall überhaupt für eine Finanzierung in Frage?“ Da Anwalts- und Verfahrenskosten erheblich sein können, richtet sich eine Prozessfinanzierung an Streitwerte von mindestens 100.000€. Wenn Sie Erbrechtsansprüche in dieser Größenordnung haben, gibt Ihnen unsere kostenlose Ersteinschätzung schnell Klarheit.
Starke Partner an Ihrer Seite

Spezialisiert – Bundesweit – Erfahren
Unser gemeinsamer Erfolg hängt immer von der Qualität der rechtlichen Vertretung ab. Demzufolge haben wir die selben Interesse wie Sie: eine bestmögliche rechtliche Betreuung für die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzung, oder Ihrer weiteren rechtlichen Anliegen. Unsere Partneranwälte (Rechtsanwälte/innen aus dem gesamten Bundesgebiet & Fachanwälte/innen für Erbrecht) sind allesamt erfahren und hochspezialisiert. Ebenfalls hat eine Partnerkanzlei von uns einen Richter a.D. in ihren Reihen. Somit können wir Ihren Anspruch nicht nur aus anwaltlicher, sondern aus aus richterlicher Sicht bewerten lassen. Demzufolge stehen uns im Zweifelsfall mehrere Meinungen aus unterschiedlichen Perspektiven zur Verfügung.
IHR WEG ZU IHREM RECHT
In fünf Schritten zu Ihren durchgesetzten Erbrechtsansprüchen – ganz ohne finanzielles Risiko.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos & unverbindlich.
FALLPRÜFUNG
Rechtliche & finanzielle Analyse Ihres Falls.
FINANZIERUNGS- VEREINBARUNG
Wir übernehmen alle Kosten – kein Risiko.
DURCHSETZUNG
Spezialisierte Anwälte setzen Ihre Rechte durch.
ERFOLGSHONORAR
Nur bei Erfolg zahlen Sie eine vereinbarte
Provision.
Weitere Informationen zur Prozessfinanzierung
Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig nicht nur emotional zehrend, sondern bergen auch erhebliche wirtschaftliche Gefahren. Wer hohe Gerichts- und Anwaltskosten fürchtet, verzichtet oft vorschnell auf rechtmäßige Ansprüche aus Erbe oder Pflichtteil.
Mit unserer spezialisierten Prozessfinanzierung im Erbrecht schaffen wir hier einen wirksamen Ausgleich. Wir übernehmen das gesamte finanzielle Risiko gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen, sodass Sie Ihre Position beruhigt und konsequent verfolgen können.
Wir analysieren im Innenverhältnis die wirtschaftlichen Chancen Ihres Falls und prüfen eingehend, ob eine Übernahme der Verfahrenskosten möglich ist. So erhalten Sie eine solide Grundlage für alle weiteren Schritte, ohne eigenes Kapital aufs Spiel setzen zu müssen.
Transparenter Ablauf und starke Netzwerkpartner
Um Ihnen von Beginn an volle Orientierung zu bieten, nehmen wir im Erstkontakt Ihren Fall auf und besprechen die vorliegenden Sachverhalte ausführlich mit Ihnen. Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir als Finanzierungsgesellschaft selbst keine eigene Rechtsberatung erbringen dürfen, da diese gesetzlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Dennoch diskutieren wir im Gespräch die zentralen rechtlichen Problemstellungen Ihres Erbfalls vor der Fragestellung, ob wir den Fall für aussichtsreich halten und Ihnen eine Prozessfinanzierung anbieten können.
Für die Prüfung Ihrer Ansprüche und deren Erfolgsaussichten bedienen wir uns erfahrener Rechtsanwälte im Erbrecht. Können wir Ihren Fall finanzieren und entscheiden Sie sich für uns als Finanzierungspartner, genießen Sie den Vorteil, mit genau diesen erfahrenen Rechtsanwälten im Erbrecht zusammenzuarbeiten. Diese werden Ihren Fall außergerichtlich oder gerichtlich betreuen und zum Abschluss führen, alles ohne Kostenrisiko.
Jetzt Ihre Finanzierungsmöglichkeit unverbindlich anfragen
Der Weg zu Ihrem Recht muss nicht an der Kostenfrage scheitern. Über unsere Webseite bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung im Erbrecht an, bei der wir Ihren Fall vertraulich und unverbindlich prüfen.
In diesem Erstgespräch klären wir transparent, ob Ihre Voraussetzungen für eine vollumfängliche Kostenübernahme durch unsere Gesellschaft erfüllt sind. Sie profitieren dabei von unserer transparenten Arbeitsweise und der schnellen Abwicklung aller organisatorischen Fragen.
Nutzen Sie die Chance, Ihre erbrechtlichen Ansprüche chancenreich und ohne finanzielles Eigenrisiko geltend zu machen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Orientierung und kostenfreie Ersteinschätzung im Erbrecht
Nach dem Eintritt eines Erbfalls stehen Betroffene häufig vor komplexen juristischen Fragestellungen und suchen nach Wegen zur Klärung ihrer Rechtsposition. Wenn Sie sich fragen, wo Sie eine kostenlose Erstberatung im Erbrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche finden, bietet der direkte Erstkontakt mit unserem Haus einen fundierten Ausgangspunkt.
Wir nehmen eine qualifizierte Erstbewertung Ihres Falls vor, um die finanziellen und rechtlichen Erfolgsaussichten zu analysieren. Da reine Rechtsberatung gesetzlich den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist, arbeiten wir eng mit erfahrenen Kanzleien zusammen und vermitteln bei Bedarf die passende anwaltliche Vertretung, damit Ihre Ansprüche von Beginn an fachgerecht geprüft werden.
Möglichkeiten der Prozessfinanzierung ohne eigenes Kapital
Fehlende finanzielle Mittel müssen kein Hindernis bei der Wahrnehmung erbrechtlicher Rechte sein. Auf die Frage, wie Sie die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche finanzieren können, wenn Sie kein eigenes Geld haben, stellt die Erbrechtsfinanzierungs GmbH die sachgerechte Antwort dar.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Krediten erfordert dieses Modell keine Sicherheiten und verursacht keine laufenden Monatsraten. Das Verfahren basiert auf einer Risikoübernahme durch den Finanzierer, der sämtliche Kosten der Auseinandersetzung trägt. Sollte das Verfahren nicht den gewünschten Erfolg bringen, verbleibt das finanzielle Verlustrisiko vollständig bei der Finanzierungsgesellschaft.
Funktionsweise und Kostenübernahme bei der Prozessfinanzierung
Um zu verstehen, wie eine Prozessfinanzierung im Erbrecht funktioniert und welche Kosten sie übernimmt, hilft ein Blick auf die Kostenstruktur: Die Finanzierung umfasst die Übernahme von Gerichtskosten, Anwaltsgebühren sowie Sachverständigen- und Gutachterkosten.
Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine vertraglich vereinbarte Erfolgsprovision am tatsächlich erzielten Erlös. Geht das Verfahren verloren, so trägt der Prozessfinanzierer jegliches finanzielle Risiko, auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Sie tragen somit keinerlei Kostenrisiko während des gesamten Rechtsstreits.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung zu und sichern Sie sich die notwendige finanzielle Rückendeckung für Ihr Verfahren.
Mein Erbrechtsfall war äußerst umfangreich – über 200 Seiten Akte. Herr Grau hat sich innerhalb weniger Tage vollständig eingearbeitet und die entscheidenden rechtlichen Kernprobleme präzise identifiziert. Bei komplexen Fragen wurden gezielt mehrere Meinungen von Fachanwälten eingeholt. Die Strategie wurde gemeinsam besprochen und transparent kommuniziert. Nach knapp einem Jahr konnte der Fall erfolgreich außergerichtlich verglichen werden – für mich eine enorme Erleichterung. Die Zusammenarbeit mit Herrn Grau und dem Partneranwalt war jederzeit professionell und verlässlich.
Die Zusammenarbeit mit der Erbrechtsfinanzierung GmbH ist äußerst professionell. Akten und Sachverhalte werden bei Übergabe vollständig aufbereitet – man kann direkt mit der Mandatsbearbeitung beginnen. Herr Grau ist jederzeit erreichbar und unterstützt aktiv, etwa bei der Beschaffung erforderlicher Dokumente. Seine hohen Qualitätsansprüche sind fordernd – kommen aber den Mandanten direkt zugute. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen spreche ich die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung heute ohne Bedenken aktiv im Mandantengespräch an.
Faqs
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und die Prozessfinanzierung. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, ein besseres Verständnis der Prozesse und Möglichkeiten zu bekommen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die im Testament benannten Erben geltend gemacht.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Erst wenn beides vorliegt, beginnt die Frist.
Ja – jedoch nur aus gesetzlich abschließend geregelten Gründen, etwa bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige. Der Entziehungsgrund muss im Testament ausdrücklich und ausführlich begründet werden.
Zunächst wird der Anspruch bei den Erben schriftlich geltend gemacht und der Nachlasswert ermittelt. Dies erfolgt durch die Aufforderung an die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Kommt es zu keiner Einigung über den Nachlasswert und den daraus berechneten Pflichtteil, ist eine gerichtliche Durchsetzung möglich – idealerweise mit einem spezialisierten Erbrechtsanwalt.
Verweigert der Erbe die Zahlung, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Eine Prozessfinanzierung übernimmt in diesem Fall alle anfallenden Kosten – ohne finanzielles Risiko für Sie.
Bei der Prozessfinanzierung übernimmt ein Dritter – der Prozessfinanzierer – sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer einen vorab vereinbarten Anteil des erstrittenen Betrags. Für den Kläger entsteht kein finanzielles Risiko.
Grundsätzlich jede Person mit einem berechtigten und durchsetzbaren Erbrechtsanspruch, die eine Durchsetzung selbst nicht finanzieren möchte bzw. kann.
Die Prozessfinanzierung deckt alle Verfahrenskosten – Anwaltskosten, Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls Kosten für Sachverständigengutachten.
Der Anteil des Prozessfinanzierers liegt je nach Fallkomplexität und Vereinbarung in der Regel zwischen 20% und 30% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell und transparent vorab festgelegt.
Bei einer Niederlage vor Gericht entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Das gesamte Kostenrisiko.
Ja. Wohnsitz im Ausland ist kein Hindernis, solange der Erbfall in Deutschland anhängig ist und deutsche Gerichte zuständig sind.
Eine Prozessfinanzierung ist ab einem Anspruchswert von mindestens 100.000€ wirtschaftlich sinnvoll. Darunter würden Anwalts- und Verfahrenskosten das erzielte Ergebnis unverhältnismäßig belasten. Unsere kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen schnell Klarheit, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt.
SETZEN SIE IHRE ANSPRÜCHE DURCH – OHNE FINANZIELLES RISIKO
Kostenlose Ersteinschätzung, spezialisierte Fachanwälte und kein finanzielles Risiko – wir begleiten Sie von Anfang bis Erfolg.



