ERBRECHT FINANZIERUNG

Kontaktieren Sie uns – Ihre kostenlose Erstberatung ohne Risiko

Ihre Rechte im Erb­recht durch­setzen

Wir unter­stützen Sie bei der Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche.

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Kosten­lose Erst­beratung

Wir sehen uns Ihren Sachverhalt an und prüfen Ihre Ansprüche, deren Durchsetzbar- und Finanzierbarkeit.

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Kein Kostenrisiko

Wir übernehmen die Verfahrenskosten – unsere Provision fällt erst bei erfolgreichem Abschluss an.

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Deutschlandweite Vertretung

Unsere Anwälte unterstützen Sie bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

ERBRECHT FINANZIERUNG

ERBRECHT FINANZIERUNG

Logo: Erbrecht Finanzierung. Weißes Logo auf rotem Kreis.
Porträt eines Mannes im Anzug

Haben Sie Ansprüche im Erbrecht, die Sie durch­setzen möchten?

Dann machen Sie es wie viele unserer Mandant*innen:
Setzen Sie Ihre Pflicht­teils­ansprüche durch und erhalten Sie Unter­stützung bei Erb­aus­einander­setz­ungen – ohne Kosten­risiko.
Wir als erfahrener Prozess­finanzierer über­nehmen alle anfallenden Kosten, sodass Sie sich auf Ihre Ansprüche konzen­trieren können. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen sowohl bei der Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche als auch bei der fairen Aufteilung und Klärung von Erbschaften.

Vorteile der Prozess­finanzierung

Die finanzielle Unter­stützung durch Prozess­finanzierer ermöglicht es Erben, sich auf die recht­lichen Aspekte ihrer Ansprüche zu konzen­trieren, ohne sich um die hohen Kosten eines Gerichts­verfahrens sorgen zu müssen.

Prozess­finanzierer über­nehmen die Kosten für Anwälte, Gerichts­gebühren und weitere not­wendige Ausgaben, sodass Erben keine finanziellen Vor­leist­ungen erbringen müssen.

Zudem erhöht die Zusammen­arbeit mit einem Prozess­finanzierer die Erfolgs­aus­sichten erheblich. Diese haben Erfahrung in der Bewertung und Durch­setzung von Erb­ansprüchen und arbeiten eng mit spezialisierten Anwälten zusammen.

Keine finanziellen Vorleistungen

Mehr Erfolgschancen durch Expertise

Risikofrei Ihre Ansprüche durchsetzen

Beratung zur Erbrecht Finanzierung: Anwalt berät Klientin

Prozess­finanzierung im Erbrecht: So funktioniert’s

Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche im Erbrecht ohne finanzielles Risiko durch­zusetzen. So funktioniert unser Prozess­finanzierungs­angebot:

Kosten­lose Erst­beratung

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. In einem un­ver­bind­lichen Beratungs­gespräch prüfen wir Ihre Ansprüche und die Erfolgs­aussichten.

Prüfung Ihrer Ansprüche

Unsere Experten analysieren die recht­lichen und finanziellen Aspekte Ihres Falls gründlich, um sicher­zustellen, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind.

Finanz­ierungs­verein­barung

Wenn Ihr Fall erfolg­ver­sprechend ist, schließen wir eine Finanz­ierungs­ver­einbarung ab. Diese deckt alle anfallenden Kosten ab, sodass Sie kein finanzielles Risiko tragen.

Unter­stützung bei der Durch­setzung Ihrer Ansprüche

Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich für Ihre Ansprüche ein. Wir über­nehmen die Kommu­nikation und Aus­einander­setzung mit der Gegen­seite, um Ihre Rechte best­möglich zu vertreten.

Erfolgs­abhängige Vergütung

Im Erfolgs­fall erhalten wir eine vorher verein­barte Beteil­igung am erstrittenen Betrag. Ohne Erfolg entstehen Ihnen keine Kosten.

Starke Partner an Ihrer Seite

Anwalt prüft Dokumente zur Erbrecht Finanzierung. Rechtsberatung und Testament.

Kooperationsanwälte

Unser gemein­samer Erfolg hängt immer von der Quali­tät der recht­lichen Vertretung ab. Dem­zufolge haben wir die selben Interesse wie Sie: eine best­mögliche recht­liche Betreu­ung für die Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche, Erb­aus­einander­setz­ung, oder Ihrer weiteren recht­lichen Anliegen. Unsere Partner­anwälte (Rechts­anwälte/innen aus dem gesamten Bundes­gebiet & Fach­anwälte/innen für Erb­recht) sind alle­samt erfahren und hoch­speziali­siert. Ebenfalls hat eine Partnerkanzlei von uns einen Richter a.D. in ihren Reihen. Somit können wir Ihren Anspruch nicht nur aus anwaltlicher, sondern aus aus richterlicher Sicht bewerten lassen. Demzufolge stehen uns im Zweifels­fall mehrere Mein­ungen aus unterschiedlichen Perspektiven zur Verfügung.

Unsere Kooperations­anwälte

Mirjam Fritsch

Rechtsanwältin
für Erbrecht aufnehmen

Dr. Daniel Elias Serbu

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht & Steuerrecht

Stephan F. Meyer

Fachanwalt

Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) & Gründer von MR LEGAL

Dr. Daniel Elias Serbu

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht & Steuerrecht

Faqs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Durch­setzung von Pflicht­teils­ansprüchen und die Prozess­finanzierung. Diese Infor­mationen sollen Ihnen helfen, ein besseres Verständnis der Prozesse und Möglich­keiten zu bekommen, um Ihre Rechte effektiv durch­zusetzen.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird in Geld ausgezahlt und richtet sich gegen die Erben, die im Testament benannt sind.

Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat.

Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sind im Gesetz abschließend geregelt und müssen im Testament ausführlich beschrieben werden.

Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, ermitteln Sie zunächst den Nachlasswert, melden Ihren Anspruch schriftlich bei den Erben an und fordern ein Nachlassverzeichnis. Falls notwendig, verhandeln Sie mit den Erben oder setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch.

Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig zahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Prozessfinanzierung ist eine Vereinbarung, bei der ein Dritter (der Prozessfinanzierer) die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags, falls der Prozess erfolgreich ist. Dadurch tragen die Kläger kein finanzielles Risiko.

Die Prozessfinanzierung deckt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten.

Um eine Prozessfinanzierung zu beantragen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. Nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten wird eine Finanzierungsvereinbarung getroffen.

Prozessfinanzierung steht in der Regel allen Personen zur Verfügung, die berechtigte Ansprüche haben und diese nicht aus eigenen Mitteln durchsetzen können.

Der Anteil für den Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall variiert je nach Vereinbarung und Komplexität des Falls. In der Regel liegt dieser Anteil zwischen 20% und 40% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart und hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falls ab. Diese Beteiligung wird im Vorfeld klar definiert, sodass Sie genau wissen, welche Kosten im Erfolgsfall auf Sie zukommen.

Wenn sie vor Gericht unterliegen, so haben sie keinen erbrechtlichen Anspruch. Das Kostenrisiko, das sie als verlierende Partei tragen müsste, wird aufgrund des Prozessfinanzierungsvertrages auf den Prozessfinanzierer übertragen. Dieser trägt alle Kosten – ihnen bleiben jegliche Kosten ersprart

Ja, die Prozessfinanzierung kann auch genutzt werden, wenn Sie im Ausland leben, solange der Erbfall in Deutschland anhängig ist und deutsche Gerichte zuständig sind.

  • Mein Fall war überaus umfangreich und kompliziert. Herr Grau hat sich in wenigen Tagen durch die 600 Seiten lange Akte gearbeitet. Die entscheidenden rechtlichen Kernprobleme wurden anwaltlich geprüft – an einer Stelle sogar durch Einholung mehrerer unterschiedlicher Meinungen. Die geplante Abwicklung und Herangehensweise wurden dann gemeinsam besprochen. Mein Fall konnte dann glücklicherweise außergerichtlich verglichen werden. Die Kommunikation mit dem Partneranwalt, als auch mit Herrn Grau war sehr gut. Alles in allem hat die Abwicklung knapp ein Jahr gedauert. Die Sache endlich vom Tisch zu haben, war ein großer Erfolg für mich
    Hans Klingbein
  • Die Zusammenarbeit mit der Erbrechtsfinanzierungs GmbH ist äußerst angenehm. Der Sachverhalt und die Akte bei Übergabe sind fein säuberlich aufbereitet. Man kann mit der Bearbeitung des Mandats direkt beginnen. Herr Grau ist jederzeit für Rückfragen verfügbar und hat auch bei der Abwicklung durch die Einholung einer Sterbeurkunde beim Konsulat pro aktiv unterstützt. Sein unternehmerischer Ehrgeiz ist zwar für den Anwalt fordernd, seine hohen Ansprüche an die Qualität der Abwicklung kommen den Mandanten zu Gute. Die Zusammenarbeit bereitet Freude und durch die guten Erfahrungen habe ich keine Bedenken im Mandantengespräch auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit einem Finanzierer anzusprechen
    Rechtsanwältin Mirjam Fritsch / Kanzlei Schönberger-Dielmann