DER PFLICHTTEIL
Prozessfinanzierung im Erbrecht – persönlich, flexibel, unbürokratisch
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Nachlass. Er steht den engsten Angehörigen zu, die durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Der Anspruch ist rein finanzieller Natur – die Erben müssen den Pflichtteil in Geld auszahlen, ein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände besteht nicht.
Wer ist berechtigt?
- Kinder (sofern vorverstorben, auch die Enkel)
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Eltern des Erblassers – nur wenn keine Kinder vorhanden sind
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Nachlasswert ermitteln – Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere etc.) abzüglich Verbindlichkeiten
- Gesetzliche Erbquote bestimmen – welchen Anteil hätte man ohne Testament erhalten?
- Halbierung – der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote
→ Schenkungen der letzten 10 Jahre können den Pflichtteil erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch)
Welche Rechte habe ich?
- Auskunft: Anspruch auf vollständiges Nachlassverzeichnis
- Wertermittlung: z.B. bei Immobilien, Fahrzeugen oder Unternehmen
- Zahlung: Pflichtteil ist in Geld auszuzahlen
- Rechenschaft: Einfordern einer eidesstattlichen Erklärung des Erben bei unvollständiger Auskunft
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Tod Schenkungen gemacht, können diese den Nachlass künstlich verkleinert haben. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt davor: Schenkungen werden anteilig dem Nachlass hinzugerechnet – wobei der Anteil je Schenkung pro Jahr um 10% sinkt (sogenannte Abschmelzungsregel).
VOM PFLICHTTEILSANSPRUCH ZUR AUSZAHLUNG
Auskunft einholen
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf ein vollständiges privates und/oder notarielles Nachlassverzeichnis mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Erscheint es unvollständig, kann eine eidesstattliche Erklärung der Erben gefordert werden.
Wertermittlung
Bei Immobilien,Unternehmensbeteiligungen oder wertvollen Sammlungen kann ein Sachverständigengutachten notwendig sein.
Nachlasswerte werden häufig zu niedrig angesetzt – eine kritische Prüfung oder ein unabhängiges Gutachten ist empfehlenswert.
Geltendmachung
Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach
Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Die
Geltendmachung muss
schriftlich und nachweisbar erfolgen – per Einschreiben oder mit Zustellungsnachweis.
Eine rechtzeitige Reaktion ist entscheidend – abgelaufene Fristen können nicht wiederhergestellt werden.

Durchsetzung
Weigern sich die Erben zu zahlen, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Bei komplexen Nachlässen oder streitigen Bewertungen sind juristische Auseinandersetzungen nicht selten. Wir übernehmen für Sie das komplette Kostenrisiko – Sie erhalten professionelle rechtliche Vertretung durch spezialisierte Erbrechtsanwälte, ohne in Vorleistung gehen zu müssen. Erst bei erfolgreichem Abschluss fällt eine vorab vereinbarte Provision an.
Ihre Vorteile
- Kein eigenes Kostenrisiko
- Professionelle Durchsetzung durch spezialisierte Erbrechtsanwälte
- Volle Kostenkontrolle – Sie wissen von Anfang an, welche Provision anfällt
Möchten Sie wissen, ob Ihr Pflichtteilsanspruch finanzierungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Weitere Informationen zum Plichtteil
Rechte beim Pflichtteil nach einer Enterbung oder Ausschlagung des Ehegatten/belasteter Erbteil
Wenn Angehörige im Erbfall nicht bedacht werden, entsteht häufig Verunsicherung über die verbleibenden Rechte. Gesetzlich steht nächsten Verwandten und Ehegatten in der Regel ein Pflichtteilsanspruch zu, der einen finanziellen Mindestanteil am Nachlass sichert.
Um herauszufinden, wie hoch der Pflichtteil ausfällt, muss zuerst die Pflichtteilsquote anhand der Familienkonstellation und der gesetzlichen Erbfolge bestimmt werden. Dabei ist die Pflichtteilsquote die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, also die Erbquote, die einem gesetzlich zustünde, hätte der Erblasser kein wirksames Testament erstellt.
Ist die Pflichtteilsquote bestimmt, muss der Nachlass ermittelt und wertmäßig bestimmt werden. Hierzu stehen Ihnen zum einen ein Auskunftsanspruch bezüglich des Nachlasses und zum anderen ein Wertermittlungsanspruch bezüglich der einzelnen Nachlassgegenstände zu. Dieser Anspruch hat der Pflichtteilsberechtigte gegen die Erben. Die Erben müssen folglich ein detailliertes Nachlassverzeichnis samt Wertangaben erstellen.
Mithilfe der Pflichtteilsquote und der Summe aus den bezifferten Werten des Nachlassverzeichnisses lässt sich der genaue Pflichtteil berechnen. Wir begleiten Sie als erfahrener Finanzierungspartner dabei, diese Ansprüche Schritt für Schritt vorzubereiten und Ihren Pflichtteil einzufordern, damit Sie trotz der emotionalen Belastung nach einer Enterbung zu Ihrem Recht kommen.
Pflichtteil einfordern und einklagen
Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, stoßen Sie oft auf Widerstände und Verzögerungstaktiken durch die Erben. Das betrifft nicht nur Ihren Pflichtteil-, sondern auch Ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch deckt die Werte ab, die nicht im Nachlass gelandet sind, sondern schon zu Lebzeiten durch den Erblasser verschenkt wurden.
Lässt sich die Angelegenheit nicht einvernehmlich mit den Erben klären, müssen Betroffene oft ihren Pflichtteil einklagen. Hierbei entstehen jedoch erhebliche finanzielle Hürden: Die Kosten für einen Anwalt im Erbrecht sowie Gerichts- und Gutachtergebühren belaufen sich schnell auf hohe Summen.
Um dieses Risiko abzufedern, gibt es uns als Prozesskostenfinanzierer. Wir prüfen im Innenverhältnis Ihre Erfolgsaussichten. Verläuft die Prüfung positiv, bieten wir Ihnen eine Finanzierung für Ihre Abwicklung an. Wir stellen sicher, dass die Abwicklung Ihrer bestehenden Ansprüche nicht an fehlenden liquiden Mitteln scheitert. Für die Abwicklung wird gemeinsam mit Ihnen ein qualifizierter Rechtsanwalt im Erbrecht für Sie ausgewählt, am besten ganz in Ihrer Nähe.
Prüfung der Wirksamkeit eines Testaments und dessen Anfechtung
In manchen Fällen bestehen Zweifel an der Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen. Es muss geprüft werden, ob diese formwirksam erstellt wurden und ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung nicht testierunfähig oder in seiner Willensbildung beeinflusst wurde.
Die Voraussetzungen, um zu einer Anfechtbarkeit eines Testaments oder Erbvertrags zu gelangen, sind sehr hoch und müssen genau geprüft werden. Der Gesetzgeber möchte grundsätzlich jedem seinen letzten Willen gewähren. Ein Richter muss demzufolge vollständig davon überzeugt sein, dass der Erblasser testierunfähig war oder das Testament anderweitig unwirksam ist. Die Schwierigkeiten liegen oft in der Beweisführung, z. B. ob ein Erblasser dement war und dies durch ausreichend ärztliche Befunde belegt werden kann.
Im Erstkontakt erörtern wir gemeinsam die sachliche Ausgangslage Ihres Erbfalls und prüfen dann, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung möglich erscheint. Kommen wir zu der Einschätzung, die Anfechtung ist aussichtsreich und Ihr erbrechtlicher Anspruch ist werthaltig, so können wir Ihnen ein Finanzierungsangebot für die Klage unterbreiten oder Sie mit einem unserer Partneranwälte im Erbrecht verbinden. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Prüfung Ihres Falles und nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.
Auskunftsanspruch und Wertermittlung beim Pflichtteil
Wenn Sie enterbt wurden, stellt sich unverzüglich die Frage: Wie hoch ist mein Pflichtteil und wie mache ich ihn geltend? Der Gesetzgeber räumt Pflichtteilsberechtigten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch ein.
Verweigern die Erben jedoch die Auskunft über den Nachlass oder rücken keine Informationen heraus, können gerichtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt werden. Wir unterstützen Sie dabei, von den Erben ein strukturiertes Nachlassverzeichnis für Ihren Pflichtteil einzufordern.
Falls das Nachlassverzeichnis falsch oder unvollständig ist, etwa weil der Immobilienwert zu niedrig angesetzt wurde oder Schenkungen fehlen, bedarf es sehr guter rechtlicher Beratung, um nicht zu kurz zu kommen. Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod eine Immobilie an Angehörige wie den eigenen Bruder verschenkt bzw. überschrieben, könnte das einen Pflichtteilsergänzungsanspruch für Sie bedeuten. Wenn zum Nachlass nicht nur Immobilien, sondern auch Firmenanteile oder andere werthaltige Nachlassgegenstände gehören, erfordert es spezialisierte Gutachter und erfahrene Anwälte im Erbrecht, um zu einer genauen Wertbestimmung Ihres Anspruches zu gelangen.
Kostenrisiko, Verjährungsfristen und rechtliche Schritte
Wenn Erben die Auskunft verweigern, lautet die zentrale Frage, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können. In der Regel führt der Weg über eine Stufenklage, die zuerst auf Auskunft, dann auf Zahlung gerichtet ist.
Hierbei stellt sich stets die Frage: Mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten muss ich rechnen, wenn ich meinen Pflichtteil einklagen will? Das Kostenrisiko bemisst sich am Streitwert und kann beträchtliche Summen erreichen. Zudem ist die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten.
Wenn Ihr Pflichtteilsanspruch bald verjährt, müssen Sie umgehend verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klageerhebung oder die Einleitung eines Mahnverfahrens ergreifen. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung Ihres Pflichtteilsanspruchs brauchen und wissen möchten, wer Sie dabei wirksam unterstützt, bieten wir als spezialisierte Prozessfinanzierer im Erbrecht und unser Netzwerk aus Erbrechtsanwälten eine verlässliche Anlaufstelle.
Absicherung und Finanzierung Ihres Verfahrens
Wir begleiten Sie als verlässlicher Partner durch das gesamte Verfahren und prüfen im ersten Schritt kostenfrei die Erfolgsaussichten und die Wirtschaftlichkeit einer Durchsetzung. Wir leisten selbst keine direkte Rechtsberatung, sondern bewerten Ihr Anliegen intern unter der Fragestellung, ob die Übernahme des finanziellen Risikos durch uns möglich ist.
Dabei arbeiten wir eng mit erfahrenen Rechtsanwälten im Erbrecht zusammen. Durch eine Prozessfinanzierung übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten gegen eine faire Erfolgsbeteiligung. Somit müssen Sie den Rechtsstreit nicht aus eigenen Mitteln tragen und sichern Ihre Ansprüche ohne eigenes finanzielles Risiko vollumfänglich ab. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und lassen Sie Ihren erbrechtlichen Anspruch unverbindlich überprüfen.
