Der Pflichtteil

Der Pflichtteilsanspruch – Ihr gesetzliches Mindestrecht am Erbe

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Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, auch wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht grundsätzlich zu:

  • Abkömmlingen (Kinder, Enkel)
  • Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
  • In Ausnahmefällen den Eltern des Erblassers

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben – Sie erhalten keine Nachlassgegenstände, sondern eine Geldzahlung in Höhe Ihres Pflichtteils.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Nachlasswert ermitteln: Sämtliche Vermögenswerte zum Todeszeitag werden bewertet (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Schmuck etc.), Verbindlichkeiten werden abgezogen.
  2. Gesetzliche Erbquote bestimmen: Welchen Anteil hätten Sie ohne Testament geerbt?
  3. Halbierung: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieser gesetzlichen Quote.

Besonderheit: Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Tod können den Pflichtteil erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

Was ist der Pflichtteil?

AUSKUNFT EINHOLEN

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf umfassende Auskunft über den Nachlass. Die Erben müssen ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen lassen, das alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auflistet.

WERTERMITTLUNG

Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder wertvollen Sammlungen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Hier gilt es, die Bewertung kritisch zu prüfen – häufig werden Nachlasswerte zu niedrig angesetzt

GELTENDMACHUNG

Der Pflichtteil verjährt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung ist wichtig.

DURCHSETZUNG

Weigern sich die Erben zu zahlen, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Bei komplexen Nachlässen oder streitigen Bewertungen sind juristische Auseinandersetzungen nicht selten.

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